Sabotage meiner Patentrechte

 

Seit dem großen Erfolg des SSD mit der "W&W Pumpen AG" im Jahre 1984 wollten die Genossen auch alle anderen Patente des Erfinders auf die gleiche Art und Weise zu Geld machen. Der Erfinder hatte auch etwas Geld abbekommen, und wer einmal Geld vom SSD bekommt - bewußt oder unbewußt, den läßt der SSD nicht mehr los - zumindest so lange er lebt.

Diese Methode war viel besser und sicherer, als seine Ideen anderen "Erfindern" zu geben und zu verkaufen, nur mußte der Erfinder irgendwie dazu gebracht werden, seine Patentrechte dem SSD zu übergeben. Es wurden mehrere Versuche unternommen - alle vergeblich. Auf den gleichen Trick viel der Erfinder nicht mehr herein.

Im Falle seiner Weigerung war der Befehl klar: Zerstörung seiner Patentrechte.

Die weiche Stelle bei seinen Patentanmeldungen waren immer die Patentanwälte. Sie wurden erpreßt, bezahlt, oder es wurden eigene Mitarbeiter in das entsprechende Anwaltsbüro geschickt, die seinen Fall Übernahmen. Ein Anwalt, der in einer Münchener Anwaltskanzlei arbeitete machte seine Sache so gut, daß ihm vom SSD eine eigene Anwaltskanzlei finanziert wurde. Der SSD machte die Erfahrung, daß Anwälte am leichtesten anzuwerben waren. So wurde diese Aktion ein Erfolg für den SSD; ebenso die Sabotage der eigenen Verwertungsbemühungen des Erfinders, sowie die Verhinderung, daß er irgendwelche Fördermittel zur Entwicklung seiner Erfindungen bekam.

 

Zu "DDR"-Zeiten war es leicht ein sog. Wirtschaftspatent zu bekommen, denn es wurde nicht geprüft und war praktisch wertlos. Es war eine "DDR"-eigene Erfindung und galt nur in der "DDR".

In der Bundesrepublik und den USA machten meine Patentanwälte nacheinander alle eklatante Fehler zu meinem Nachteil. Daß ein Patentanwalt derartige Fehler macht, ist unwahrscheinlich; daß aber eine ganze Reihe von Anwälten über viele Jahre die gleichen Fehler machen, ist ausgeschlossen. Während ein Einzelfall durch irgendeine Nachlässigkeit erklärt werden könnte, erscheint das Gesamtbild eindeutig als systematische Sabotage.

Eine alles lenkende Macht mußte dahinter stehen. Wer, außer dem SSD, konnte das sein?

Die Anwälte weisen selbstverständlich immer jegliche Schuld von sich - sonst wären sie ja auch keine Anwälte. Sobald es so aussah, daß es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen würde, wurden sie allerdings immer kleinlaut. Die meisten wollten gar nicht erst in die Nähe des SSD gerückt werden. Und wenn sie für den SSD arbeiteten, taten sie es sehr verdeckt, sodaß ich lange nichts merkte. Es gab aber auch welche, die mir gegenüber kein Blatt vor den Mund nahmen.

Der erste Anwalt, der mir eindeutig zeigte, daß er für den SSD arbeitet, war Herr Feiereisen in New York. Er war von meinem Anwalt in München angeheuert worden, obwohl er für die USA einen Anwalt gehabt hatte. Dies war schon etwas seltsam. Dann hatte mich Herr Feiereisen gleich am Anfang in München besucht, was sonst kein Anwalt tat, und mich mit einer neuen Interpretation meiner neuesten US-Patentanmeldung überrascht, ganz ähnlich, wie es Herr Strohschänk getan hatte. In solchen Momenten bin ich immer derart geschockt, daß mir einfach die Worte fehlen und nicht sofort richtig reagiere. Gleich hier hätte ich ihn nämlich rauswerfen sollen, was ich zu meinem Leidwesen nicht tat.

So kam was kommen mußte: Er flog zurück nach New York und begann mit seiner Arbeit - der Zerstörung meiner US-Patentanmeldung. Bis ich eingreifen konnte (ich war zu dieser Zeit mit meinem Umzug nach Florida beschäftigt) indem ich ihm das Mandat entzog, war schon ein Schaden entstanden, den ich bis heute nicht wiedergutmachen konnte.

Von meiner US-Patentanmeldung blieb nur ein kleiner Teil übrig, so daß ich hinterher gezwungen war, weitere US-Patentanmeldungen von der vorausgehenden deutschen Anmeldung zu machen; ich mußte also das, was vorher eine Anmeldung gewesen war, in mehrere aufzuteilen.

Aber das war noch nicht das Schlimmste. Er hatte es über Jahre versäumt, den Prioritätsbeleg über die vorangegangene deutsche Anmeldung ans US-Patentamt zu schicken, und das, obwohl ich sie ihm selber besorgt hatte. Ich hatte mich selber darum gekümmert, weil bei dem vorangehenden US-Patent (Anhang 9 ) schon der Prioritätsanspruch fehlte. (Ich hatte immer zuvor eine deutsche Anmeldung gemacht, bevor ich Anmeldungen im Ausland machte.) Ich hatte die Arbeit getan; er mußte meinen Briefumschlag mit dem Prioritätsbeleg (Anhang III 10) nur noch als mein offizieller Vertreter ans US-Patentamt weiterleiten, das war alles, was ich von ihm verlangte. Er hat es aber nie getan, bis ich ihm sein Mandat endlich entzog und einen anderen Patentanwalt damit beauftragte.

Wie in Anhang III 11 zu erkennen ist, erschien das US-Patent Nr. 5,249,506 vom 5. Oktober 1993 ohne den Prioritätsanspruch der vorangehenden deutschen Anmeldung vom 17. März 1989; und der Grund dazu, warum er das getan hatte, ist auch auf dieser Seite. Bevor ich das merkte, ging der Verrat weiter. Ich hatte von meinem Telefon in Village Green aus das Patentanwaltsbüro Litman angerufen, meine US-Patentanmeldung zu übernehmen, was sie auch sofort taten (ich zahlte im Voraus). Aber obwohl ich meinen Prioritätsanspruch zum ersten und wichtigsten Punkt gemacht hatte, wurde er eigenartigerweise, nachdem er in ihren Akten war (Anhang III 12 ), auch unterschlagen. Außerdem fehlten große Teile der ursprünglichen deutschen Anmeldung. Konnte das noch Zufall sein? Jetzt wollte ich es genau wissen. Ich stellte dem Bearbeiter meiner Patentanmeldungen eine Falle. Es war ein Herr Hitaffer, der - wie ich erst später erfuhr - gerade als Physiker in diesem Anwaltsbüro angefangen hatte. War er vom SSD zu dieser Anwaltskanzlei geschickt worden? Ich würde es bald wissen. Ich ließ ihn die danach folgende Fortsetzungsanmeldung auch bearbeiten, aber nur mit der ausdrücklichen Vereinbarung, daß er nur mein Englisch verbessert. Er durfte keinen Satz weglassen oder verdrehen etc. Hier ist das verblüffende Ergebnis: In Anhang III 12 zeigt die erste Seite der von mir geschriebenen Patentanmeldung. Er setzte meine Fehler in eckige Klammern, also die Teile, die vom Patentamt weggelassen werden sollten. Die von ihm eingefügten Teile hat er unterstrichen. Am Ende des ersten Absatzes hat er meinen Hinweis auf die deutsche Erstanmeldung, für die ich die Priorität beanspruchte, auch gestrichen, ebenso alle weiteren Hinweise - bis auf den letzten. Dies ist Sabotage - die Fälschung und Unterschlagung des Herrn Hitaffer. Ich hatte extra viel über die vorhergehende Patentanmeldung im Text mit untergebracht, damit es niemand mehr "versehentlich" übersehen konnte. Er hat es tatsächlich fertiggebracht jeden einzelnen Bezug zu der vorhergehenden Patentanmeldung zu streichen. In den Akten, die er zum Amt einreichte (ohne sie mir vorher zu zeigen) gibt es überhaupt keine vorangehende Patentanmeldung mehr. Er hatte gründlich gearbeitet - und sich nun selber überführt. Den Beweis gegen ihn gibt es nun in schwarz auf weiß und liegt im US-Patentamt unter der Aktennummer 08/063,732 in einer Fortsetzungsanmeldung vom 20. Mai 1993. Als ich dem Patentanwaltsbüro das Mandat entzog, hat er das Anwaltsbüro wieder verlassen, aber nicht bevor er meine Patentanmeldung zerstört hatte.

Neben der Sabotage meiner Patentanmeldungen wollte das gleiche Büro auch noch die Verwertung meiner Erfindung übernehmen. Das paßte zusammen. Später wollte ich dieses Büro verklagen, fand aber keinen Anwalt, der das übernehmen wollte...

Ich war gezwungen, weitere Fortsetzungsanmeldungen zu machen.

Ich schrieb selber eine lange und fälschungssichere Anmeldung, dabei ging dann ein wichtiger Brief verloren, sodaß ich wieder von vorne anfangen mußte. Hatte diesesmal mein Briefträger eingegriffen? Inzwischen habe ich eine etwa 100 Seiten lange Anmeldung, die zwar fälschungssicher ist, an der das Patentamt aber auch zu kauen hat. Die Details meiner neuesten Drehkolbenmaschine sind drin beschrieben. Der Ausgang der Sache ist noch offen. Das US-Patent habe ich immer noch nicht. In England besitze ich dieses Patent inzwischen. (Anlage III 15 ) Wenn der SSD einen solchen Aufwand treibt, meine Patentanmeldungen zu sabotieren; war es nur einfach die alte kommunistische Zerstörungswut, oder gab es einen bestimmten Grund dafür? Ich sah ihn nicht gleich, vielleicht weil er direkt vor meinen Augen lag. Ich hatte mir nur die Entgegenhaltungen in meinem US-Patent 5,249,506 anzuschauen, speziell diejenigen, die nach meiner Erstanmeldung eingereicht worden waren.

Dort gab es ein US-Patent 5,070,765 von Bryan Parsons aus England, bei dem meine deutsche Patentanmeldung aus dem Jahre 1989 offensichtlich als Vorlage gedient hatte. Er machte seine Erstanmeldung in England 3 Monate nach der Veröffentlichung meiner deutschen Offenlegungsschrift. Seine US-Anmeldung machte er genau am 18. Dezember 1990 - meinem ersten Geburtstag in den USA. Ist das Zufall oder ein Gruß des SSD? Ich würde es sowieso gleich merken, wenn ich das Patent sah, daß es von mir geklaut war, warum sollten sie also nicht auch einen Gruß für mich mit reinstecken? Ich weiß, daß Hauptmann Wagner eine Vorliebe für solche Spielchen hatte. (Wenn meine Vermutung richtig ist, möchte ich auf diesem Wege meinen Gruß erwiedern. Ich weiß, daß ich ihm alles sagen kann. Bitte verzeihen Sie mir, wenn ich Sie immer noch nur als "Hauptmann" einstufe. Sie sind bestimmt inzwischen befördert worden, aber ich kenne Ihren heutigen Dienstgrad leider nicht.)

Vergleich beider Patente. Auch als Laie erkennt man die Ähnlichkeit beider Ideen.

(Wer hat hier von wem abgeguckt ?)

 

B. Parsons nennt seine Erfindung "Drehmoment-Übertragungsmechanismus", also etwas ähnliches wie ein Kreuzgelenk, wobei beide Wellen winklig zueinander stehen. Das war genau der Anwendungsfall, den ich in meiner deutschen Anmeldung nicht erwähnen durfte. Ich wollte das beanspruchen, weil die Kolben auch Drehmoment auf den Zylinderrotor übertragen können und umgekehrt. Das wäre eine ganz andere Klasse, und ich müßte dazu ein extra Patent anmelden, wurde vom deutschen Patentamt argumentiert. Daran änderte auch nichts die Tatsache, das es genau die gleichen Teile waren, nur eine andere Anwendung. Ich durfte nichts anmelden, was gleichzeitig eine hydrostatische Kupplung, ein Gelenk zwischen zwei Wellen, ein Hydraulikmotor, ein Kompressor und eine Pumpe war. Dafür hat niemand eine Patentklasse eingerichtet und ich mußte mich als Erfinder danach richten, was und wie irgendwann einmal von einem Beamten klassifiziert worden war - und nicht umgekehrt. Das deutsche Patentamt argumentierte so mit mir, nachdem das BLKA im Auftrage des SSD heimlich in meinen Akten beim deutschen Patentamt herumgewühlt hatte. Damit war ich für sie kein Erfinder mehr, der seinen rechtsschutz beim Patentamt suchte, sondern ein Spion - und so behandelten sie mich auch. Sie wollten mich gar nicht mehr ins Haus lassen, ja nicht einmal mehr in die öffentliche Bibliothek des Patentamtes. Ich konnte die Genossen des SSD lachen hören. Mister Parsons hingegen genoß den Luxus, in seinem Patent ein Gelenk Anspruch 1 etc) und eine Kolbenmaschine (Anspruch 7) gleichzeitig zu beanspruchen. Außerdem bekam er seine Patente viel früher als ich.

Wenn man meine vorausgehende deutsche Erstanmeldung unberücksichtigt läßt, dann sieht es so aus, daß ich von Mister Parsons geklaut hätte, was ganz im Sinne des SSD ist. Hier noch einmal alles in der richtigen zeitlichen Aufeinanderfolge:

17.3.1989: meine deutsche Erstanmeldung P 39 08 744.1

20.9.1989: Veröffentlichung meiner Offenlegungsschrift Nr.DE 39 08 744.

22.12.1989: Bryan Parsons meldet sein Patent Nr. 8 929 128 in England an.

15.3.1990: Ich versuche über meinen Patentanwalt Feiereisen eine US-Anmeldung Nr. 493 901, welche er zerstört und den Weg für folgendes bereitet:

18.12.1990: Bryan Parsons meldet sein US-Patent Nr. 5 070 765 an.

7.2.1992: Ich melde meine erste Fortsetzungsanmeldung Nr. 832 381 an.

20.5.1993: Ich tätige eine zweite Fortsetzungsanmeldung Nr. 08/063 732, welche zerstört wird.

5.10.1993: Mein US-Patent auf die erste Fortsetzungsanmeldung erscheint, aber ohne Prioritätsanspruch.

24.2.1995: ich melde eine dritte Fortsetzungsanmeldung Nr.08/394 202 an, welche zerstört wird. 26.2.1996: Ich melde eine Fortsetzungsanmeldung Nr. 08/613 818 an, welche wieder zerstört wird. 27.6.1997: Ich melde eine Fortsetzungsanmeldung Nr.08/883 729 an, welche etwa 100 Seiten lang ist und noch bearbeitet wird.

(Inzwischen will das US-Patentamt mir das Patent geben, nur verschwinden meine Unterlagen dauernd...)

Diese Aufstellung zeigt den verbissenen Kampf zwischen jemandem, der sein Patent bekommen will, und dem SSD, der es verhindern will.

Das europäische Patent zu dieser Erfindung wurde von meinen Anwälten vollständig zerstört.

Die deutsche Patentanmeldung hatte ich auf Rat meines Patentanwaltes leider fallen gelassen. (Damals vertraute ich ihm noch.) Damit ist in Europa von diesem versuchten Patent nichts mehr übrig - Gratulation Genossen!

Das Rezept, ein Patent zu stehlen, ist sehr einfach, wenn man - wie der SSD - die Macht über Patentanwälte hat: Man wartet einfach auf die erste Veröffentlichung einer Erfindung (Offenlegungsschrift) und meldet sie selber in anderen Ländern an. Jetzt muß man nur noch verhindern, daß der eigentliche Erfinder nie seine berechtigte Priorität für seine Erstanmeldung in anderen Ländern beansprucht, oder besser gesagt, beanspruchen kann. Dann ist man der Erste in diesen Ländern. So einfach ist das. Und wo ist nun die Beute für den SSD?

Einen ersten Hinweis gibt es auf Parson's Patent selber. Als Bevollmächtigter für das Patent ist die Firma Jaguar Cars eingetragen, die wahrscheinlich dafür Geld bezahlt hatte. Wieviel ist mir allerdings unbekannt. Die Firma muß darüber keine Auskunft geben - und der SSD redet grundsätzlich nicht. Ich hatte auch versucht, rechtlich gegen diesen Coup vorzugehen. Der Rechtsweg schien aber mehr Geld zu verschlingen, als ich hatte und die Aussichten waren trübe. Ich wußte außerdem schon aus Erfahrung, daß der SSD immer dafür sorgte, daß nichts für mich dabei herauskam.

Mit der systematischen Sabotage meiner Patentrechte gab sich der SSD noch nicht zufrieden:

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in den USA Förderprogramme für Erfinder. Zur der Entwicklung einer guten Idee konnte man eine Unterstützung bis zu 100 000,-$ bekommen. Ich hielt das für eine gute Idee und reichte meinen Vorschlag eines ersten Wasser-Hydraulikmotors ein, der sich an die Patentanmeldung meiner neuesten Drehkolbenmaschine anlehnte. Die Kontakte machte ich wieder mit meinem Telefon und per Post, die mein Postbote mitnahm und brachte.

Im Mai 1994 schickte ich meinen Vorschlag (Nr.31229/015044) an "NIST" (National Institute of Standards and Technology) in Gaithersburg und bekam im Oktober 1995 meine Ablehnung vom Direktor Georg P. Lewett geschickt. Eine Ablehnung konnte ich akzeptieren, nur die Begründung klang etwas eigenartig: (kurz und im Klartext) - "Der vorgeschlagene Motor hat keine Vorteile gegenüber herkömmlichen Pumpen." Warum vergleicht er meinen Wasser-Hydraulikmotor mit Pumpen, wunderte ich mich. Sein Mitarbeiter John Tuzson aus Evanston, Illinois hatte sich das ausgedacht. (Anlage III 16 ) Mein Vorschlag wurde in der gleichen Art und Weise verfälscht, wie meine Patentanmeldung: 1. Er ändert stillschweigend meinen Vorschlag eines Motors in den einer Pumpe; aber das war noch nicht alles. 2. In meiner Konstruktionsbeschreibung war der Schrägwinkel zwischen beiden Achsen genau definiert festgelegt. Ich schrieb auf Seite 3, daß der Schrägwinkel 5.6 (max.7) ist. Mr. Tuzson rechnet mit einem Winkel von 17, was in meiner Konstruktion nicht erlaubt ist. 3. Ich beschrieb eine Maschine mit einem seitlich frei beweglichen Zylinderrotor, der dadurch a priori keine seitlichen Kolbenkräfte aufnehmen kann.

Mr. Tuzson führt die seitlichen Kolbenkräfte, die ich eliminiert hatte, wieder ein, wodurch er wieder ein Lager für den Zylinderrotor brauchte. Er schreibt: "Ein Lager, das diese (seitlichen) Kräfte auffangen muß, muß eingebaut werden und in Salzwasser laufen."

Er konstruiert also meine Erfindung so lange um, bis sie nicht mehr funktionieren kann. Er geht dabei zurück zu Althergebrachtem.

Ich fragte mich; läuft er wie ein Esel in seinen alten Stall zurück oder wird er dafür bezahlt, was er da tut? Nur er weiß es genau (und vielleicht Hauptmann Wagner nebst Genossen.) Damit ich mir nicht den Kopf zu zerbrechen brauchte, woher der Schuß kam, hat er - extra für mich - gleich Unterlagen aus der "DDR" mit reingelegt. Er hätte es sich eigentlich noch einfacher machen können, indem er mir die alte Beurteilung vom Kombinat Pumpen und Verdichter aus Halle schickt.

Wenn all dies nicht passiert wäre und man meinen Vorschlag nicht verfälscht hätte, gäbe es ja keine Verschwörung gegen mich; insofern mußte es geschehen. Natürlich habe ich mich wegen der Fälschung meines Vorschlages (nicht über die Ablehnung) beschwert, allerdings erfolglos. Warum sich selbst der Direktor schützend vor den KGB gestellt hat, ist mir unerklärlich.

Überzeugt, daß mein Vorschlag durchkommen wird, hatte ich mit dem Bau eines großen Wasser-Hydraulikmotors schon begonnen. Die angefangenen Teile liegen nun immernoch geduldig in meiner Garage rum. 1998 habe ich den gleichen Vorschlag bei einem anderen Förderungsprogramm eingereicht und warte gespannt auf das Ergebnis...

(Inzwischen ist das Ergebnis aus dem Jahre 2000 schon da: Ich bin nicht mehr "eligible." Außerdem ließ man mich wissen, dass weitere Versuche zwecklos wären.)

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