Eine neue Falle des SSD

 

Nach dem mißglückten Attentat des KGB Ende 1995, bekam der alte SSD noch einmal die Chance, das Problem mit dem Erfinder endgültig zu lösen. In weiser Voraussicht hatte der SSD mit den Vorbereitungen für ein eigenes Attentat schon begonnen, bevor der KGB mit seinem Versuch fertig war. Sie hatten ja bereits Erfahrungen mit ihm und wußten, daß immer etwas schief gehen konnte. Jetzt stellten sie ihm eine Falle, der er nicht ausweichen konnte, denn sie benutzten dazu das Europäische Patentamt. Sie mußten den Erfinder in die Stadt locken, wo der SSD noch am stärksten war, nach München. Dort konnte von den Genossen beim BLKA alles abgedeckelt werden. Außerdem war dort die Anwaltskanzlei, die der SSD schon über ein Jahrzehnt als Informationsquelle über die Patentanmeldungen des Erfinders benutzt hatte. Sein Patentanwalt bekam die Aufgabe, den Erfinder nach München zu locken. Alles andere übernahm der SSD selber...

 

Wenn dem KGB ein Mordversuch mißglückt ist, gibt er seinen Genossen des SSD wieder eine Chance. Soviel wußte ich schon aus den vielen Gesprächen mit den Genossen selber. Nicht, daß die Kommunisten Schwierigkeiten hatten, jemanden umzubringen - sie sind ja Experten darin; das Problem war, daß niemand eine Verbindung zu ihnen sehen durfte. Damit war eines schon klar: Sie mußten mich irgendwohin locken, wo die Bedingungen für sie günstig waren. Dann brauchten sie einen neuen Lockvogel, auf den ich hereinfallen würde. Meine Kinder und andere hatten sie schon als Lockvögel abgenutzt. Sie mußten sich irgendetwas anderes ausdenken. Der letzte Termin, dem ich nicht ausweichen konnte, war der Termin beim Einwanderungsbüro gewesen, als sie Bert Herman ermordeten. Sie konnten uns aber beim besten Willen nicht am gleichen Tage umbringen. Das wäre selbst dem ungläubigsten Ermittler aufgestoßen. Ich brauchte meine Aufenthaltsgenehmigung und ich brauchte auch meine Patente. Das wußte der SSD. Ich bekam eine Einladung für den 15. Februar 1996 nach München zum Europäischen Patentamt, in Sachen meiner Patentanmeldung. Mir war zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar, ob und wie weit der SSD darin verwickelt war. Wie dies zustande kam, war bemerkenswert. Zwischen meinem Patentanwalt in München und einem Mitarbeiter des Europäischen Patentamts hatte es offenbar Ende 1995 ein Telefongespräch gegeben, in dem eine mündliche Verhandlung für meine laufende Patentanmeldung beschlossen wurde. Ich konnte nicht genau herausfinden, von wem die Sache ausging, was damals für mich entscheidend gewesen wäre. Einen solchen Konflikt voraussehend, hatte ich meinen Patentanwalt angewiesen, keinerlei Telefonate in meinen Angelegenheiten zu führen. Ich wollte alles schriftlich, denn aus Erfahrung wußte ich, daß eine Verschwörung mündlich beginnt. (Daß es immernoch eine Verschwörung gegen mich gab, war ja nicht mehr zu übersehen, selbst von mir nicht, einem Blinden gegenüber solchen Dingen.) Wenn er vom Amt oder von sonst jemandem angerufen wird, sollte er auflegen und mich sofort anrufen, damit ich selber sofort zurückrufen kann. So würde er selber auch nie in Verdacht geraten. Außerdem wußte er bereits, daß ich keine mündliche Verhandlung wollte. Leider folgte er keiner meiner Anweisungen. Als ich trotzdem einen Termin für eine mündliche Verhandlung bekam, sagte ich ihm, saß ich nicht dran teilnehmen könne. Er unternahm trotzdem nichts in diese Richtung. Ich wußte, daß es für mich gefährlich war, nach München zu reisen. Dort saßen alle diejenigen, die meinen Tod am meisten wollten. Ich rief den Prüfer selber an: Ich würde lieber auf große Teile der Patentanmeldung verzichten, wenn ich dafür nicht nach München zu kommen brauchte. Er bestätigte, daß Anspruch 1 schon gewährbar wäre. Einwände hatte er nur noch gegen einige Punkte in Unteransprüchen. Er wollte mir mehr geben, als ich nun selber wollte. Ich beschränkte mich selber auf den schon gewährbaren Teil der Patentanmeldung. Alles andere ließ ich fallen, was für den Prüfer unverständlich war.

Für mich war damit das Problem gelöst. Warum das mit dem Verhandlungstermin trotzdem immernoch weiterlief, ist mir unerklärlich. Ich mußte nun zähneknirschend meine Reise vorbereiten. Plötzlich bekam ich einen unerwarteten Anruf aus München. Eine mir fremder Mensch warnte mich. Er wußte über die Reise und alles andere offensichtlich genauestens Bescheid. Mein Verdacht war richtig. Ich erfuhr außerdem, daß mein Anwalt zum Zeitpunkt der Verhandlung Deutschland verlassen haben wird. Tatsächlich bekam ich danach einen dementsprechenden Brief von ihm, was mir bestätigte, daß die Stimme am Telefon die Wahrheit gesagt hatte. Mein eigener Anwalt würde also nicht einmal in Deutschland sein! Das hat er großartig arrangiert; er würde also auch weder für eine eventuelle Verhaftung, noch für eine gemeinsame Ermordung zusammen mit seinem Klienten zur Verfügung stehen. Er hatte wohl Angst, daß sie ihn gleich mit umbringen würden. Wenn es hieße: Alle Insassen wurden bei einem Verkehrsunfall in München getötet, würde das für den SSD in jedem Falle besser klingen. "Tote reden nicht" - der Slogan Nr.1 jeglicher kommunistischen Bewegung. Dies alles veranlaßte mich, den Termin beim Europäischen Patentamt abzusagen. Ich begründete das in meinem Brief auch. Ich bin mir aber nicht sicher, daß es verstanden wurde, denn dieser Brief wurde aus meinen Akten entfernt.

Jetzt folgten Dinge, die die ganze Angelegenheit abrundeten.

1. Mein Anwalt legte seine Vertretung für mich nieder.

2. Die Patentanmeldung wurde von dem nächsten Anwalt mit einem kühnen Handstreich endgültig zerstört.

Dieses Patentanwaltsbüro schrieb dem Patentamt am 14. 10. 1996 einen Brief, nach dem jeder Prüfer alles zurückweisen mußte. (Anlage 20) Im Klartext heißt das, daß ich nicht mehr kooperationsbereit wäre.

So hat meine Arbeit, die über ein Jahrzehnt gedauert hatte, sein Ende gefunden. Ich legte zwar noch eine Beschwerde ein, habe aber bis heute nichts mehr vom Europäischen Patentamt gehört. Allein der Schaden, den dieses Patentanwaltsbüro angerichtet hat, ist immense. So wie ich meine Genossen kenne, sagten sie sicherlich: "Wenn er nicht in unsere Falle gegangen ist, soll er wenigstens seine Patentanmeldung verlieren."

 


Hier einige Beispiele aus der umfangreichen Patentanmeldung Nr.471 887 vom 24.8.1990.

Die Grundidee ist die Beseitigung von Lagern aus dem Kolbentriebwerk, um es verschleißfrei zu machen. Die Kolben sind ohne irgendwelche Lager mit einer Welle verbunden.Dadurch können alle diese Kolbenmaschinen ölfrei laufen. Sie besitzen außerdem eine hohe Laufruhe.

 

Figur 1a der europäischen Patentanmeldung 0 471 887 A1 24.08.1990 zeigt eine einfache Einzylindermaschine, bei der ein sphärischer Kolben starr mit einer Welle verbunden ist. Der Zylinder ist dafür an einem schrägen Steuerspiegel frei verschiebbar. Die Grundidee ist die Beseitigung von Lagern aus dem Kolbentriebwerk. Dadurch können alle diese Kolbenmaschinen ölfrei laufen. Sie besitzen außerdem eine hohe Laufruhe. Eine Ventilsteuerung könnte durch eine Schlitzsteuerung ersetzt werden.

Figur 4b der Patentanmeldung zeigt eine einfache radiale Einzylindermaschine. Kolben und Zylinder drehen sich um zwei parallele, aber etwas versetzte Achsen. Diese Variante wäre für verschiedenste Dinge einsetzbar, je nachdem, ob der Kolben rund, langgestreckt oder nur eine flache Scheibe ist. In langgestreckter Form und mit einem quasi berührungsfreiem Lauf könnte ein Turbolader draus gemacht werden. Ein runder Kolben kann für Pumpen und Kompressoren verwendet werden. Diese Konstruktion ist aber auch für eine extrem kleine Pumpe geeignet, die kleiner als ein Stecknadelkopf sein kann. Sie kann in eine elektronische Schaltung integriert werden und sitzt dann mit auf der Platine. Beweglich sind nur zwei dünne kleine Scheiben, eine Kolbenscheibe und eine für den rotierenden Zylinder, welche gleichzeitig als Kurzschlußläufer eines winzigen Elektromotors ausgebildet ist. Es wäre vielleicht die kleinste Verdrängerpumpe, die je gebaut wurde.

 

Figur 5 zeigt eine axiale Variante mit einem runden Kolben und Zylinder und innen liegendem Arbeitsraum; eine Variante für etwas höhere Drücke.

 

Figur 6 zeigt einen einfachen Zweitaktmotor mit direkter Schmierung. Er könnte als umweltfreundlicher Motor oder als Hochleistungsmotor ausgelegt werden. Zylinder und Kolben sind starr an einer Welle befestigt und rotieren beide. Eine Einzylindermaschine läßt sich praktisch vollständig auswuchten. (Nur für Physiker sind noch kleine Massenkräfte mit periodischer Funktion vorhanden.) Der Kolbenmantel ist hier um den sphärischen Kolben schwenkbar und rotiert um eine eigene momentane Drehachse, die allerdings weder raum- noch körperfest ist. (Dies nur für die Physiker unter den Lesern.)

 

Figur 7a zeigt an einem Beispiel, wie leicht aus einer Drekolbenmaschine axialer Bauart eine Taumelkolbenmaschine wird. Die Zylinder sind hier quasi stationär.Die Kolben sind kreisförmig an einer Platte befestigt, welche taumelt. Diese Konstruktion ist für abrasive Medien geeignet.

 

Figur 8a der Patentanmeldung zeigt eine Axialkolbenmaschine nach dem gleichen grundlegenden Erfindungsgedanken. Sie darf nicht mit dem bekannten Axialkolbenprinzip verwechselt werden. Hier schleift keine Kolbenkraft an irgendwelchen schrägen Ebenen entlang. Die hier nur "ziehenden" Kolbenkräfte werden direkt, und ohne irgendwelche Lager, zu einer Welle geleitet. Dies ist die einzige Variante, wofür ich einige Funktionsmodell gebaut habe. Hier ist es mir gelungen, alle hohen Reibungskräfte zu eliminieren, sodaß diese Maschine unter hohem Druck und ohne Öl laufen kann. Es ist wohl das bisher einfachste Kolbentriebwerk mit dem raffiniertesten System einer Verarbeitung von Kolbenkräften.

 

In Figur 16 ist eine Maschine dargestellt, bei der sich ein Zylinder, geformt wie ein Langloch, um einen feststehenden zylindrischen Kolben dreht. Diese Maschine ist nicht für hohe Drücke, aber für hohe Volumina geeignet, zum Beispiel als Vakuumpumpe, um das Drehschieberprinzip zu ersetzen. Das Verhältnis zwischen gefördertem Volumen und Bauraum ist hier sehr günstig. Die Probleme mit den empfindlichen Schiebern sind beseitigt. Wenn man will, kann man das bewegte Teil - wie auch in allen anderen Fällen - durch ein Lager mit der Welle verbinden. Im Gehäuse kann sich wieder Wasser oder Öl befinden, das für eine gute Abdichtung, Schmierung und Kühlung sorgt. Neben den Zeichnungen ist ein Diagramm dargestellt, das vielleicht "Laufwerksdiagramm" getauft werden könnte. Es ist ein Vektordiagramm, das die Kinematik und die Hauptteile der ganzen Maschine in abstrakter Form beschreibt. Die Bahnkurven der beiden bewegten Teile sind enthalten, Figurenachsen, momentane Drehachsen etc. Es ist ein Rüstzeug, mit dem sich jede Bewegung beschreiben läßt. (Leider versteht das aber kein Patentanwalt.) Damit läßt sich zwar keine Maschine bauen, aber ein Vergleich mit anderen Maschinen machen und - was noch interessanter ist - es lassen sich so andere Maschinen erfinden. Hat man einmal die wichtigen Parameter gefunden, braucht man sie nur noch zu variieren, alles unter bestimmten Nebenbedungungen. Die Symmetrieeigenschaften eines Kreises, die Änderung eines Winkels bei einer Koordinatentransformation (schräg betrachteter Winkel) etc spielen dabei eine Rolle. Wenn man sich einmal ein derart abstraktes System aufgebaut hat, braucht man nur noch einen Parameter zu ändern, um eine neue Maschine zu erfinden. Eine Drehung des Vektors der Figurenachse eines Kolbens gegenüber seiner Welle über 360 bringt eine ganze Reihe von Maschinen hervor. Wenn man die gewöhnlichen Radialkolbenmaschinen bei 90 ansiedelt, dann erscheinen bei einer Drehung dieses Vektors erst schrägachsige Maschinen und dann bei etwa 180 die Axialkolbenmaschinen. Man kann weiter drehen, aber aus Symmetriegründen sind sind einige Varianten praktisch gleich. Dann kann man noch die Richtung des Vektors umkehren und bekommt nach innen oder außen wirkende Radialkolbenmaschinen. Bei Axialkolbenmaschinen kann dies auch einen Effekt haben, solange sie nicht spiegelsymmetrisch gebaut sind. Ein Kolbenträger kann außerdem nach rechts und links weisende Kolbenstangen besitzen. Außerdem kann man immer einen Rotor festhalten und nur den anderen bewegen, wenn man keine Angst vor zusätzlichen Lagern hat. Hält man bei Axialkolbenmaschinen den Zylinderrotor fest, bekommt man eine Taumelscheiben-maschine, was immer möglich ist. Versuchte man dasselbe bei den Radialkolbenmaschinen, würde man auf das klassische Hubkolbenprinzip stoßen, wenn es nicht schon erfunden wäre. Dieses System ließe sich ähnlich wie das Periodensystem der Elemente aufbauen, ist aber weit komplexer, weil es viele Parameter hat. Bei den Elementen gibt es im wesentlichen nur einen Parameter, die Anzahl der Protonen im Kern. (Die Anzahl der Neutronen variiert nur selten. Wir nennen sie Isotope. Leider waren es gerade bestimmte Isotope die so unrühmliche Bedeutung erlangt haben.) Wenn man beide Systeme nebeneinander halten würde, könnte man sehen, daß die Mechanik weitaus komplexer und komplizierter ist. Die Natur hat sich auf die Erfindung der rotierenden Welle gar nicht eingelassen. Warum eigentlich nicht? hat sie es vielleicht woanders schon getan? Oder tut sie es gerade auf unserem Planeten auf dem Umweg über uns Menschen? Was wird dann mit uns, wenn wir alle unsere Arbeit getan haben? Aber ich will nicht abschweifen. Es läßt sich innerhalb eines derart abtrakten Gedankenganges, und bestimmter gegebener Definitionen, beweisen, daß sich die Grundidee der Beseitigung der Lager aus dem Kolbentriebwerk auf alle bekannten und auf alle möglichen Kolbenprinzipien anwenden läßt. Für das Patent hieße das, daß es beliebig viele Anwendungs-beispiele gäbe. Hier taucht aber - wie so oft im Leben - eine Diskrepanz zwischen Naturgesetzen und denen, die sich irgendwelche Beamte ausgedacht haben, auf. Grundsätzlich könnte ich aus jeder der hier gezeigten Grundidee eine Pumpe, einen Kompressor oder einen Motor entwickeln, wobei jede Variante mehr oder weniger für bestimmte Anwendungsfälle geeignet ist. Jede einzelne Entwicklung würde aber Jahre in Anspruch nehmen... Alle diese neuen technischen Möglichkeiten hat ein Patentanwalt mit einem einzigen Federstrich zerstört. Irgendjemand mußte es tun, denn wäre es nicht passiert, gäbe es auch keine Verschwörung gegen mich Solange ich als Deutscher vor einem Patentamt in Deutschland gezwungen bin, einen Patentanwalt zu nehmen, werde ich überhaupt kein Patent mehr bekommen, denn der SSD hat offenbar Gewalt über jeden Anwalt.

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